Vorstand & Revisionsstelle
Vorstand
Der Vorstand ist das Exekutivorgan der Stiftung und verantwortlich für das operative Management der Stiftung. Die Wahl des Vorstands obliegt dem Stiftungsrat. Die Bestimmungen des Conseil de Gestion
sind in einer Satzung geregelt. Er leitet und verwaltet die Stiftung unter der Aufsicht des Stiftungsrates.
Revisionsstelle
Der Stiftungsrat ernennt im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eine externe und unabhängige Prüfstelle, die jährlich für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stiftung verantwortlich ist und dem Stiftungsrat einen Bericht vorlegt. Er muss auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Stiftungsgesetz und -ordnung) und den Zweck der Stiftung sicherstellen.
Die Revisionsstelle muss dem Stiftungsrat die bei der Ausübung ihres Mandats festgestellten Mängel mitteilen. Werden diese Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, muss er die Aufsichtsbehörde gegebenenfalls informieren. Die Rechnungsprüfer übermitteln der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Prüfungsberichts und aller wichtigen Mitteilungen an die Stiftung.